BASLER WÄLDER IM WANDEL DER ZEIT
Der Wald wird häufig als «natürlicher Urzustand» beschrieben, da er gemäss heutigem Wissensstand in der prähistorischen Zeit die dominierende Landschaftsform darstellte. Erst mit der Sesshaftigkeit der Menschen gewann der Wald als Siedlungs- und Kulturland sowie Holz als Bau- und Energiestoff an Bedeutung. Der Wald etablierte sich als fester Bestandteil des landwirtschaftlichen Lebens. Die schweizweit geltende Forstpolitik konnte sich aber erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts durchsetzen, als die Themen Nachhaltigkeit und Multifunktionalität in den Vordergrund rückten.
Im Mittelalter wurde der Wald intensiv genutzt, teilweise bis hin zum Raubbau, oft ohne Rücksicht auf zukünftige Mangellagen und damit verbundene Naturgefahren. Landwirtschaft verdrängte den Wald. Die sogenannte «Rodungsherrschaft», die sowohl die Nutzung des Bodens als auch die herrschaftlichen Rechte innehatte, ermöglichte die weitflächigen Abholzungen. Bauern nutzten
den Wald, um ihr Vieh zu weiden und verwendeten Laub als Heu und Streu. Die begrenzte Forstwirtschaft und intensive Rodungstätigkeit führten zu Ressourcenknappheit – es mangelte an Bauholz, Brennholz und Boden.Um den Raubbau im Wald aufzuhalten und die Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, führten die damaligen Grundherren die ersten Waldverordnungen und Forstmandate ein. Sie setzten erste Waldflächen unter Rodungsverbot (Bannwald). Holz war aber ein elementarer Baustoff, wodurch der Wald weiterhin intensiv gerodet und genutzt wurde. Der überbeanspruchte Waldboden war anfällig für Hochwasser und Bodenerosion und gefährdete dadurch die Bevölkerung. Dies führte dazu, dass sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vermehrt Rodungsverbote und Verordnungen zu Gunsten einer nachhaltigen Forstwirtschaft etablierten. Die zwischen 1750 bis 1785 etablierten Waldverordnungen waren jedoch nur begrenzt erfolgreich.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts stellten illegales Weiden und Holzschläge ein grosses Problem dar. In den Revolutionsjahren 1831–1833 ereignete sich die Teilung des ehemaligen Kantons
Basel in Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Dies führte dazu, dass die Bemühungen einer geregelten Forstwirtschaft versandeten und neue Waldverwüstungen folgten. Zur gleichen Zeit erlaubte das damals geltende Loskaufgesetz den Gemeinden, dem Staat Waldflächen im Gemeindegebiet abzukaufen. In den nächsten 30 Jahren wurden verschiedene Verordnungen und Dekrete erlassen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken – jedoch erfolgslos.Mit Unterstützung von sorgfältig ausgewählter Expertise wurden die Eigentumsverhältnisse sowie der Zustand und die Ausdehnung der Waldungen in den beiden Basler Kantonen neu analysiert und erfasst. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das erste Forstpolizeigesetz (FpolG) erlassen, 1903 folgte die kantonale Forstverordnung. Damit war die Grundlage für die Einrichtung des Kantonsforstamtes und den Vollzug der kantonalen Aufsicht über die Wälder geschaffen.
1870
Bedenken und Forderungen der Bevölkerung
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es wachsende Bedenken in der Bevölkerung über die unverantwortliche Bewirtschaftung der Wälder. Die Menschen forderten die Regierung auf, ein Forstgesetz zu erlassen. Am 11. April 1870 verabschiedete der Landrat tatsächlich ein solches, das aber kurz darauf vom Volk wieder verworfen wurde.
1898
Die lange Reise zur hoheitlichen Waldaufsicht
Es dauerte fast zwei Jahrzehnte, bis der Landrat die «Verordnung betreffend die Aufsicht über die Forstwirtschaft» erliess, womit sämtliche Waldungen des Kantons Basel-Landschaft unter die Aufsicht des Staates gestellt wurden. Zum Vollzug dieser Aufsichtsfunktion wurde das erste Forstamt gegründet, das zu dieser Zeit von einem Kantonsoberförster alleine geleitet wurde. Erst gegen Ende des Jahres 1898 bekam der Kantonsoberförster Unterstützung durch einen weiteren Forstingenieur.
1912-1922
Einteilung der Waldungen in Forstkreise
Im Frühjahr 1912 wurde der Verband basellandschaftlicher Unterförster gegründet, um den Gemeinden bei der Ausarbeitung der Waldwirtschaftspläne zu helfen. Bis 1922 war der Kanton organisatorisch als ein einziger Forstkreis organisiert, bevor er erstmals in zwei Forstkreise unterteilt wurde.
1929
Ausnahmezustand zu Kriegszeiten
Mit der im Jahre 1929 beginnenden Weltwirtschaftskrise und den beiden Weltkriegen war auch die Forstwirtschaft in einem Ausnahmezustand. In dieser Zeit übernahm der Bund die Führung und Regelung. Aufgrund des Rohstoffmangels griff man wieder vermehrt auf Holz als Brennstoff zurück, was zu verstärkter Abholzung führte.
1950
Massnahmen gegen Übernutzung des Waldes
Es dauerte fast fünf Jahre nach Kriegsende, bis der Regierungsrat 1950 der Übernutzung des Waldes entgegenwirkte, indem er die Praxis zur Erteilung von Rodungsbewilligungen verschärfte. Ab dann war für jede Abholzung ein öffentliches Interesse (Rodungsbewilligung) erforderlich.
1980-1989
Monitoring der Waldgesundheit
Mit dem «Waldsterben» in den 1980er-Jahren stieg die Sorge um den Gesundheitszustand der hiesigen Wälder. Als Reaktion darauf gründete der Kanton das «Amt für Lufthygiene beider Basel». In dieser Zeit ordnete der Landrat auch die Erstellung einer Waldschadenskarte sowie eine pflanzensoziologische Erfassung (Kartierung) der Wälder an. Gleichzeitig startete das «Walddauerbeobachtungsprogramm», das bis heute vom «Institut für angewandte Pflanzenbiologie AG» durchgeführt wird.
1993-1994
Neuregelung des Forstwesens
Am 1. Januar 1993 trat das «Bundesgesetz über den Wald» in Kraft und löste das bis dahin geltende FPolG ab. Das neue Gesetz verpflichtete die Kantone dazu, innerhalb der nächsten vier Jahre entsprechende Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten. Im Jahre 1994 wurden die Verhandlungen zur Neuregelung des Forstwesens in beiden Basler Kantonen abgeschlossen. Im Oktober desselben Jahres unterzeichneten die beiden Regierungsräte die Vereinbarung über das Forstamt beider Basel. Das heute unter dem Namen «Amt für Wald und Wild beider Basel» bekannte Amt war geboren.